Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und dem damit verbundenen Erwerb einer Schusswaffe nach dem 06.07.2017)?

Erklärung:

Mit der Gesetzesänderung von 2017 müssen Sicherheitsbehältnisse von Waffen den Widerstandsgrad 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 besitzen. Sicherheitsbehältnisse, die vor dem 06.07.2017 im Umlauf waren, sind weiterhin gültig (Besitzstandswahrung).

A

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.

B

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.

C

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A der Norm VDMA 24992.