In welcher Zeit dürfen Wildkaninchen im befriedeten Bezirk gefangen oder getötet werden?
zu jeder Zeit
16. Oktober bis 28. Februar
Jungkaninchen ganzjährig
Jederzeit unter Beachtung von Jagdzeiten und Schonzeiten
Nur, wenn die Wildkaninchen erkrankt sind (z. B. Myxomatose)
Nur, wenn sie für den Eigenbedarf verwertet werden
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd, somit dürfen Wildkaninchen nicht gefangen werden