Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines seine Schonzeitbüchse Kal. .22 lfB innerhalb seines Wohngrundstückes, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?
Nein, weil es sich bei umfriedeten Wohngrundstücken um befriedete Bezirke handelt.
Ein umfriedetes Wohngrundstück ist ein befriedeter Bezirk. In diesen ruht die Jagd und es darf nicht geschossen werden.
Ja, weil ihm das Grundstück gehört.
Ja, weil es nur um ein Schonzeitkaliber geht.