Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheines seine Schonzeitbüchse Kal. .22 lfB innerhalb seines Wohngrundstückes, das mit einer 2 m hohen Mauer umgeben ist, anschießen?

A

Nein, weil es sich bei umfriedeten Wohngrundstücken um befriedete Bezirke handelt.

Ein umfriedetes Wohngrundstück ist ein befriedeter Bezirk. In diesen ruht die Jagd und es darf nicht geschossen werden.

B

Ja, weil ihm das Grundstück gehört.

C

Ja, weil es nur um ein Schonzeitkaliber geht.