Wann wird der Jäger jagdpachtfähig?
wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt
wenn der Jäger einen gültigen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte besitzt
mit Beantragen des 4. Jahresjagdscheines
ein Jahr nach der Jägerprüfung
Zeiten im Besitz des Jugendjagdscheines werden auf die benötigte Zeit eines gelösten Jagdscheins angerechnet
wenn er einen aktuellen gültigen Jahresjagdschein besitzt und auch in den letzten 3 Jahren einen Jugendjagdschein oder Jahresjagdschein in Deutschland gelöst hat