Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
jedermann mit Fangjagdqualifikation
der Eigentümer
der Eigentümer nach bestandener Jäger- oder Falknerprüfung und mit Fangjagdqualifikation
der Jagdaufseher
Sachkundige Eigentümer und Nutzungsberechtigte, sowie deren sachkundige Beauftragte