Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
Siehe: § 4 Landesjagdgesetz NRW
Sachkundige Eigentümer und Nutzungsberechtigte, sowie deren sachkundige Beauftragte
Der Jagdaufseher
Jeder Grundeigentümer