Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Nein, die Einrichtung muss der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.
Eine Genehmigung ist nur für die Einrichtung von Anlagen zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen notwendig.
Ja, beide dürfen ohne Erlaubnis eingerichtet werden.
Eine Genehmigung ist nur für die Einrichtung von Wildfreigehegen notwendig.