Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

A

Nein, die Einrichtung muss der Unteren Jagdbehörde angezeigt werden.

B

Eine Genehmigung ist nur für die Einrichtung von Anlagen zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen notwendig.

C

Ja, beide dürfen ohne Erlaubnis eingerichtet werden.

D

Eine Genehmigung ist nur für die Einrichtung von Wildfreigehegen notwendig.