In welcher Zeit darf Schalenwild in Nordrhein-Westfalen gefüttert werden?

Erklärung:

Die Fütterung in Notzeiten ist ein Teil des Jagdschutzes und gehört damit zu den Hegemaßnahmen.

A

Vom 15. Dezember bis zum 30. April

B

Schwarzwild und Rehwild nur in Notzeiten

C

Vom 01. Dezember bis zum 31. März