In welcher Zeit darf Schalenwild in Nordrhein-Westfalen gefüttert werden?
Die Fütterung in Notzeiten ist ein Teil des Jagdschutzes und gehört damit zu den Hegemaßnahmen.
Vom 15. Dezember bis zum 30. April
Schwarzwild und Rehwild nur in Notzeiten
Vom 01. Dezember bis zum 31. März