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Welche Futtermittel dürfen in Nordrhein-Westfalen zur Wildfütterung nicht verwendet werden?
Siehe: § 25 Landesjagdgesetz NRW
- Küchenabfälle
- Schlachtabfälle
- Fische, Fischabfälle
- Backwaren
- Südfrüchte
Welche Futtermittel dürfen in Nordrhein-Westfalen zur Wildfütterung nicht verwendet werden?
Siehe: § 25 Landesjagdgesetz NRW