Darf der Jagdgast einen wildernden Hund schießen?

Erklärung:

In dieser Frage geht es um den Jagdschutz. Jagdschutzberechtigte sind nach Bundesjagdgesetz der Jagdausübungsberechtigte, bestätigte Jagdaufseher und Polizeibeamte. Ein Jagderlaubnisschein berechtigt in der Regel nicht zur Ausübung des Jagdschutzes. In NRW kann der Jagdschutz mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten auch an einen Jagdgast übertragen werden (§ 25 LJG NRW ).

A

Ja, aber nur mit Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten

B

Ja, wenn die Waidgerechtigkeit das rechtfertigt.

C

Nein, in keinem Fall.

D

Ja, aber nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde.

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