Höflich bleiben und den Spaziergänger darauf hinweisen, dass Hunde außerhalb der Wege an der Leine zu führen sind.
Nach § 2 Landesforstgesetz NRW dürfen Hunde abseits der Wege nur angeleint geführt werden. Allerdings ist Jagdgast nicht zum Jagdschutz berechtigt und sollte deshalb höflich darauf hinweisen.