Ein Spaziergänger lässt seinen Hund im Wald außerhalb der Wege frei laufen. Wie verhalten Sie sich als Jagdgast?

A

Höflich bleiben und den Spaziergänger darauf hinweisen, dass Hunde außerhalb der Wege an der Leine zu führen sind.

Nach § 2 Landesforstgesetz NRW dürfen Hunde abseits der Wege nur angeleint geführt werden. Allerdings ist Jagdgast nicht zum Jagdschutz berechtigt und sollte deshalb höflich darauf hinweisen.

B

Wildernde Hunde dürfen von einem Jagdgast geschossen werden.

C

Den Spaziergänger auffordern seine Ausweispapiere vorzuzeigen.