Ein Spaziergänger lässt seinen Hund im Wald außerhalb der Wege frei laufen. Wie verhalten Sie sich als Jagdgast?
Höflich bleiben und den Spaziergänger darauf hinweisen, dass Hunde außerhalb der Wege an der Leine zu führen sind.
Nach § 2 Landesforstgesetz NRW dürfen Hunde abseits der Wege nur angeleint geführt werden. Allerdings ist Jagdgast nicht zum Jagdschutz berechtigt und sollte deshalb höflich darauf hinweisen.
Wildernde Hunde dürfen von einem Jagdgast geschossen werden.
Den Spaziergänger auffordern seine Ausweispapiere vorzuzeigen.