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Ein Spaziergänger lässt seinen Hund im Wald außerhalb der Wege frei laufen. Wie verhalten Sie sich als Jagdgast?
A
Höflich bleiben und den Spaziergänger darauf hinweisen, dass Hunde außerhalb der Wege an der Leine zu führen sind.
Nach § 2 Landesforstgesetz NRW dürfen Hunde abseits der Wege nur angeleint geführt werden. Allerdings ist Jagdgast nicht zum Jagdschutz berechtigt und sollte deshalb höflich darauf hinweisen.
B
Wildernde Hunde dürfen von einem Jagdgast geschossen werden.
C
Den Spaziergänger auffordern seine Ausweispapiere vorzuzeigen.