Wie ist die Erstattung von Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, geregelt?

A

Der Jagdpächter hat den Wildschaden zu ersetzen

B

Die Gemeinde, in deren Gebiet das geschädigte Grundstück liegt, ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet.

C

Die Hegegemeinschaft als Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet.

D

Der Wildschaden an diesen Grundstücken wird nicht erstattet.