241 / 266
Wie ist die Erstattung von Wildschäden an Grundflächen, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, geregelt?
A
Der Jagdpächter hat den Wildschaden zu ersetzen
B
Die Gemeinde, in deren Gebiet das geschädigte Grundstück liegt, ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet.
C
Die Hegegemeinschaft als Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet.
D
Der Wildschaden an diesen Grundstücken wird nicht erstattet.