In welchen Fällen werden Wildschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken NICHT ersetzt?
wenn der Schaden nicht fristgerecht angemeldet wurde
wenn die geschädigten Baumarten nicht zu den Hauptholzarten gehören und nicht besonders geschützt waren
wenn der Geschädigte Schutzmaßnahmen des Jagdausübungsberechtigten unwirksam gemacht hat
wenn für eine Kulturfläche keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden