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In welchen Fällen werden Wildschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken NICHT ersetzt?
A
wenn der Schaden nicht fristgerecht angemeldet wurde
B
wenn die geschädigten Baumarten nicht zu den Hauptholzarten gehören und nicht besonders geschützt waren
C
wenn der Geschädigte Schutzmaßnahmen des Jagdausübungsberechtigten unwirksam gemacht hat
D
wenn für eine Kulturfläche keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden