In welchen Fällen werden Wildschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken NICHT ersetzt?

A

wenn der Schaden nicht fristgerecht angemeldet wurde

B

wenn die geschädigten Baumarten nicht zu den Hauptholzarten gehören und nicht besonders geschützt waren

C

wenn der Geschädigte Schutzmaßnahmen des Jagdausübungsberechtigten unwirksam gemacht hat

D

wenn für eine Kulturfläche keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden