Ein Hundeführer stellt fest, dass er bei einer Nachsuche in einer großen Dickung (10 ha) seinen geladenen Revolver verloren hat. Muss er dieses Abhandenkommen der zuständigen Waffenbehörde melden?
grundsätzlich ja
ja, ab Kaliber .22lfb
ja, ab Kaliber .38 Special
nein