Wann muss z.B. eine Waffe durch die staatlichen Beschussämter neu beschossen werden?

A

Wenn der Lauf verkürzt wurde.

B

Wenn der Schaft verkürzt wurde.

C

Wenn das Patronenlager aufgebohrt wurde (z.B. bei Schrotläufen von Hülsenlänge 65 mm auf 70 mm).

D

Wenn ein Einstecklauf montiert wurde.