Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
Der Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
Die Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines ist ausreichend
Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition