A
Eine dem Kaliber entsprechende Kurzwaffe muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
B
Der Munitionserwerb muss in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein
C
Die Vorlage des gültigen Jahresjagdscheines ist ausreichend
D
Die Eintragung einer Kurzwaffe in der Waffenbesitzkarte ist ausreichend zum Erwerb jeglicher Kurzwaffenmunition