Welche der nachfolgenden Aussagen ist zutreffend? Munition, deren Erwerb NICHT von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, muss bei der Aufbewahrung mindestens wie folgt gesichert sein:
Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis
Sicherheitsbehältnis der Stufe A
Sicherheitsbehältnis der Stufe B
Sicherheitsbehältnis der Stufe 0