Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

A

Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.

B

Wenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind.

C

Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird

D

Wenn es zum Eigenverbrauch / Eigenverzehr bestimmt ist.