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Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?
A
Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.
B
Wenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind.
C
Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird
D
Wenn es zum Eigenverbrauch