Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Wenn es bedenkliche Merkmale aufweist.
Wenn es offene Knochenbrüche aufweist soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind.
Wenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird
Wenn es zum Eigenverbrauch / Eigenverzehr bestimmt ist.