Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften, deren Jagdbezirke verpachtet sind, sind verpflichtet, Hegemaßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person, insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken ...
nur in Ausnahmefällen zu dulden.
nur bei sonst entstehenden Wildschäden zu dulden.
in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung zu dulden.
bis zu 1 Hektar Größe entschädigungslos zu dulden.