Welche der nachstehenden Aussagen ist zutreffend? Eigenjagdbesitzende oder Jagdgenossenschaften, deren Jagdbezirke verpachtet sind, sind verpflichtet, Hegemaßnahmen der jagdausübungsberechtigten Person, insbesondere das Anlegen von Äsungsflächen auf nicht wirtschaftlich genutzten Grundstücken ...

A

nur in Ausnahmefällen zu dulden.

B

nur bei sonst entstehenden Wildschäden zu dulden.

C

in zumutbarem Umfang und gegen angemessene Entschädigung zu dulden.

D

bis zu 1 Hektar Größe entschädigungslos zu dulden.