Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

A

nein

B

ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen

C

ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild

D

ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen