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Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
A
nein
B
ja, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen
C
ja, aber nur Raubwild und Schwarzwild
D
ja, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen