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Eine Spaziergängerin
A
Nach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Wilderei.
B
Nach dem Strafgesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Diebstahls.
C
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand der Fundunterschlagung.
D
Weil das Wild herrenlos ist, darf der Spaziergänger es mitnehmen.