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Eine Jägerin
Die Antwortmöglichkeiten sind sicherlich alle ein wenig unglücklich gewählt. Allerdings kann man hieran gut die Regeln zur Bejagung Rund um Fütterungen erklären:
- Abstandsregel: Die Jagd im Umkreis von 200 Metern von beschickten Fütterungen ist tatsächlich verboten.
- Definition der Fütterung: Eine Fütterung gilt nur als solche, wenn sie „beschickt“ ist, also auch tatsächlich gerade genutzt wird. In dieser Situation ist die Fütterung jedoch nicht beschickt. Es handelt sich also nur um „leere“ Holzverschläge, sodass getrost gejagt werden darf.