Eine Jägerin / ein Jäger erlegt im Juni ein Schmaltier in einer Entfernung von 100 Metern von einer nicht beschickten Fütterungseinrichtung. Handelt sie / er gesetzwidrig?
Die Antwortmöglichkeiten sind sicherlich alle ein wenig unglücklich gewählt. Allerdings kann man hieran gut die Regeln zur Bejagung Rund um Fütterungen erklären:
ja, da die Jagd im Umkreis von 200 Metern an Fütterungen verboten ist
ja, denn Schalenwild hält sich auch im Sommer in der Nähe von Fütterungen auf
Nein, das Verbot gilt nur für Fütterungen in einer Entfernung unter 200 Metern.
ja, weil Schmaltiere im Juni keine Jagdzeit haben