Ist ein durch Schwarzwild an einer Kartoffelmiete verursachter Schaden gesetzlich ersatzpflichtig?
Ja, es handelt sich um einen Wildschaden nach dem Landesjagdgesetz.
Nein, es handelt sich um eingeerntete Feldfrüchte.
Ja, wenn der Schaden rechtzeitig angezeigt wurde.
Ja, aber Geschädigter und Jagdpächter müssen sich gütlich einigen.