Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 1. Februar, bei einem Ansitz auf Füchse, haben sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen sie den Bock erlegen?

A

nein, die Jagdzeit auf Rehböcke endet am 31. Januar.

B

ja

C

nein, wenn die Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung mittlerweile erfüllt ist

D

nur dann, wenn er schon abgeworfen hat