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Darf Schwarzwild in einer Entfernung unter 200 Metern von Fütterungen (durch die untere Jagdbehörde genehmigt und keine Kirrung) erlegt werden?
Darf Schwarzwild in einer Entfernung unter 200 Metern von Fütterungen (durch die untere Jagdbehörde genehmigt und keine Kirrung) erlegt werden?