Sie beabsichtigen an einer Quelle eine kleine Suhle für das Wild anzulegen. Ist dieses Vorhaben zulässig?
grundsätzlich ja
Ja, denn es gehört zur ordnungsgemäßen Jagdausübung.
Ja, denn es ist eine Biotopverbesserung.
Nein, Quellen und die dazu gehörigen Quellfluren sind geschützt.