Die Fläche, auf der einem Jäger die Jagdausübung gestattet ist, muss dieser unverzüglich in den Jagdschein eintragen lassen. Diese Vorschrift betrifft

B

nur den Jagdaufseher

C

nur den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis

D

den Jagdaufseher und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis

E

den Jagdausübungsberechtigten und den Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis