Welche Aussage ist falsch?
der Grundeigentümer darf das Jagdrecht stets ausüben
das Jagdausübungsrecht ist die Befugnis, das Jagdrecht in einem Jagdbezirk tatsächlich auszuüben, es enthält also die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen
die Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild