Welche der nachfolgenden Handlungen ist im Saarland nicht strafbar?
Der Jagdpächter erlegt im Jagdbezirk eine Hauskatze
ein Eigentümer erlegt in seinem unmittelbar an das Wohnhaus angrenzenden eingefriedeten Hausgarten einen Hasen
ein Jagdpächter erlegt in seinem Jagdbezirk im eingefriedeten Hausgarten seines Nachbarn ein Wildkaninchen