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Welche der nachfolgenden Handlungen ist im Saarland nicht strafbar?
A
Der Jagdpächter erlegt im Jagdbezirk eine Hauskatze
B
ein Eigentümer erlegt in seinem unmittelbar an das Wohnhaus angrenzenden eingefriedeten Hausgarten einen Hasen
C
ein Jagdpächter erlegt in seinem Jagdbezirk im eingefriedeten Hausgarten seines Nachbarn ein Wildkaninchen