A
Der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat
B
der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat
C
der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt
D
der Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat
E
der Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde