Ein Jagdgast erlegt im Beisein des Jagdaufsehers ein Stück Wild. Wer wird wann Eigentümer des Wildes?

A

Der Jagdgast, sobald er es in Besitz genommen hat

B

der Jagdaufseher, sobald er es in Besitz genommen hat

C

der Jagdausübungsberechtigte, wenn er davon erfährt

D

der Jagdausübungsberechtigte, sobald der Jagdgast es in Besitz genommen hat

E

der Jagdausübungsberechtigte, sobald ihm das Stück übergeben wurde