Wer ist Jagdausübungsberechtigter?

Erklärung:

Das Jagdausübungsrecht liegt beim Inhaber eines Jagdbezirks. Der Jagdausübungsberechtigte ist dann der Eigenjagdbesitzer (wenn im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines) oder der Jagdpächter.

Das Jagdausübungsrecht kann an Jagdgäste oder angestellte Jäger übertragen werden.

A

Jeder Jäger

B

der Eigenjagdbesitzer, sofern er im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist, oder der Pächter eines Jagdbezirks

C

der bestätigte Jagdaufseher

D

der Jagdgast

E

der Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines