Wer ist Jagdausübungsberechtigter?
Jeder Jäger
der Eigenjagdbesitzer, sofern er im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist, oder der Pächter eines Jagdbezirks
der bestätigte Jagdaufseher
der Jagdgast
der Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines