Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unfallverhütungsvorschrift) „Jagd“ müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist richtig?

A

Eine bestimmungsgemäße Verwendung ist auch das Erschlagen des Wildes mit der ungeladenen Waffe, wenn kein geeigneteres Werkzeug zur Hand ist

B

eine bestimmungsgemäße Verwendung einer ungeladenen Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird

C

feuchtgewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden

D

während die gewerbsmäßige Herstellung von Munition nur Personen gestattet ist, die über eine Erlaubnis dazu verfügen, ist das nichtgewerbsmäßige Herstellen von Munition jedem Jäger ohne weitere Erlaubnis gestattet,

E

Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind