Nach den Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Unfallverhütungsvorschrift) „Jagd“ müssen Waffen funktionssicher sein und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Welche Aussage ist richtig?
eine bestimmungsgemäße Verwendung einer ungeladenen Waffe ist auch dann gegeben, wenn sie zum Niederhalten von Zäunen während des Übersteigens benutzt wird
feuchtgewordene Munition muss vor der Benutzung getrocknet werden
während die gewerbsmäßige Herstellung von Munition nur Personen gestattet ist, die über eine Erlaubnis dazu verfügen, ist das nichtgewerbsmäßige Herstellen von Munition jedem Jäger ohne weitere Erlaubnis gestattet,
Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind