Ein nicht zur Jagd ausgerüsteter Jäger trifft in einem fremden Revier auf ein im Straßenverkehr schwer verletztes Reh, ohne dass sachgemäße Hilfe zur Verfügung steht. Er erschlägt das Reh mit einem Knüppel. Es handelt sich um
einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Notwehr
Notstand
das Jedermannsrecht (§ 127 StPO)
Wilderei