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Der Jagdvorstand
A
wird von der Unteren Jagdbehörde berufen
B
muss jagdpachtfähig sein
C
muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
D
ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
E
leitet Gesellschaftsjagden
Der Jagdvorstand
wird von der Unteren Jagdbehörde berufen
muss jagdpachtfähig sein
muss die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
leitet Gesellschaftsjagden