Welche Aussage entspricht nicht den Vorschriften des SJG?
Bewegungsjagden sind alle Jagden, bei denen das Wild gezielt beunruhigt und den Schützen zugetrieben wird
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd auf Schalenwild ist der jährliche Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit
es ist verboten, die Jagd mit Lebendfangfallen auszuüben, wenn keine anerkannte besondere Fallenjagdqualifikation gegeben ist
im Saarland eingesetzte Lebendfallen müssen mindestens alle drei Jahre einer amtlichen Funktionsprüfung unterzogen werden