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Nach § 23 BJG umfasst der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen. Welche Aussage ist gemäß SJG falsch?
Nach § 23 BJG umfasst der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen. Welche Aussage ist gemäß SJG falsch?