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Ein erlegtes, von Rachenbremsen befallenes Stück Rehwild
A
ist i.d.R. genusstauglich
B
wird als Fallwild in der Abschussliste eingetragen
C
darf nur noch für den Eigenverbrauch verwendet werden
D
muss stets der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden
E
ist nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet