Ein erlegtes, von Rachenbremsen befallenes Stück Rehwild

A

ist i.d.R. genusstauglich

B

wird als Fallwild in der Abschussliste eingetragen

C

darf nur noch für den Eigenverbrauch verwendet werden

D

muss stets der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden

E

ist nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet