Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Wildschadenersatz in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?
Jagdhaftpflichtversicherung
Die Jagdgenossenschaft muss nach Bundesjagdgesetz für den Wildschadensersatz aufkommen. Allerdings wird im Pachtvertrag die Ersatzpflicht häufig auf den Pächter übertragen.
Jagdausübungsberechtigte
Gemeinde