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Ein Maisfeld wird drei Monate nach dem Ausbringen der Saat durch Schwarzwild so geschädigt, dass der Schaden im gleichen Wirtschaftsjahr durch Neusaat nicht ausgeglichen werden kann; in welchem Umfang ist der Wildschaden zu ersetzen?
Ein Maisfeld wird drei Monate nach dem Ausbringen der Saat durch Schwarzwild so geschädigt, dass der Schaden im gleichen Wirtschaftsjahr durch Neusaat nicht ausgeglichen werden kann; in welchem Umfang ist der Wildschaden zu ersetzen?