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Ein Maisfeld wird trotz der vom zur Abwehr von getroffenen Maßnahme (Elektrozaun) durch stark geschädigt, weil der Geschädigte bei einer Begehung des Maisfeldes den Strom abgeschaltet und vergessen hatte, wieder einzuschalten; wer ist verpflichtet, dem Geschädigten den zu ersetzen?