Unter welchen Gegebenheiten ist die Rehwilddichte den Erfordernissen der Forstwirtschaft angepasst?

A

Wenn wirtschaftlich nicht tragbarer Verbiss nur in Notzeiten stattfindet

B

wenn die durch die Fegeschäden erforderlichen Nachbesserungen in den Kulturen nicht mehr als 30 % der in den zwei Vorjahren gepflanzten Heister betragen

C

wenn Hauptbaumarten durch den Verbiss der Terminalknospen nur wenige Jahre in ihrer Entwicklung gehemmt werden

D

wenn im Sinne einer naturnahen Waldwirtschaft die Verjüngung von Baumarten, die dem natürlichen Mischungspotential des Standortes entsprechen, ohne Gefährdung durch Wildverbiss möglich ist

E

wenn nur die Nadelbaumarten stärker verbissen werden