Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Stück Schalenwild angerichtet wurde?
der Jagdpächter, zu dessen Jagdbezirk das geschädigte Grundstück gehört
Die Jagdgenossenschaft, in deren Bezirk das geschädigte Grundstück liegt
der Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt
durch ein aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalenwild entsteht kein ersatzpflichtiger Wildschaden
die für das beschädigte Grundstück zuständige Gemeinde