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Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Stück Schalenwild angerichtet wurde?
A
Die Jagdgenossenschaft, in deren Bezirk das geschädigte Grundstück liegt
B
der Jagdpächter, zu dessen Jagdbezirk das geschädigte Grundstück gehört
C
der Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt
D
durch ein aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalenwild entsteht kein ersatzpflichtiger Wildschaden
E
die für das beschädigte Grundstück zuständige Gemeinde