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Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen?
A
Die Fasanenfütterung ist verboten, weil sie zur Domestizierung der Wildtiere führt
B
in Notzeiten ist der Jagdausübungsberechtigte berechtigt, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen
C
die Wildfütterung ist verboten, weil sie zu einer verstärkten Ansammlung von Wildtieren an Futterplätzen führt, und somit die Gefahr einer Infektion mit Wildkrankheiten erhöht wird
D
die Fasanenfütterung durch den Jagdausübungsberechtigten ist möglich, bedarf jedoch einer Erlaubnis bzw. Anordnung der Unteren Jagdbehörde
E
die Wildfütterung ist verboten, weil durch sie der natürliche Ausleseprozess des Winters unterlaufen wird