Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen?
Die Fasanenfütterung ist verboten, weil sie zur Domestizierung der Wildtiere führt
in Notzeiten ist der Jagdausübungsberechtigte berechtigt, für eine angemessene Fasanenfütterung zu sorgen
die Wildfütterung ist verboten, weil sie zu einer verstärkten Ansammlung von Wildtieren an Futterplätzen führt, und somit die Gefahr einer Infektion mit Wildkrankheiten erhöht wird
die Fasanenfütterung durch den Jagdausübungsberechtigten ist möglich, bedarf jedoch einer Erlaubnis bzw. Anordnung der Unteren Jagdbehörde
die Wildfütterung ist verboten, weil durch sie der natürliche Ausleseprozess des Winters unterlaufen wird