Welche Faustregel gilt beim Schrotschuss auf fliegendes oder flüchtiges Wild?
Man soll eine Länge vor das Stück halten, wenn es quer fliegt oder flüchtet, und bei schräger Richtung eine halbe Länge.
Bei quer laufenden Stücken ist eine Länge, bei quer fliegenden zwei Längen, bei schräger Flucht die Hälfte vorzuhalten.
Das Wild ist mit der Visiereinrichtung zu verfolgen, in der Bewegungsrichtung zu überholen und bei weiter schwingender Waffe ist nach dem Überholen zu schießen.