Was wird im Gesetz für den Einsatz von Jagdhunden gefordert?
Es muss mindestens ein erfolgreich geprüfter, brauchbarer Jagdhund in jedem Jagdrevier zur Verfügung stehen, bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, bei der Jagd auf Wassergeflügel und Baujagd mitgeführt werden, bei der Nachsuche eingesetzt werden