Welche Voraussetzungen müssen in Sachsen erfüllt sein, um die Fallen- oder Fangjagd betreiben zu dürfen?
Das Vorhandensein eines gültigen Jahresjagdscheines sowie die Berechtigung zur Ausübung der Jagd
Ein gesonderter Sachkundenachweis für die Fallenjagd, ausgestellt durch die zuständige Jagdbehörde
Der Besitz eines Erdhundes oder eines Frettchens
Die Teilnahme an einem Fallenlehrgang beim Jagdaufseherverband