Welche Regelung gilt für die Bejagung von Muffelwild im Bereich des Nationalparks Sächsische Schweiz?
Muffelwild unterliegt im Nationalpark einem ganzjährigen Jagdverbot und ist vollständig geschont
Im Nationalpark Sächsische Schweiz ist ausschließlich die Bejagung von Muffelschafen erlaubt, Widder hingegen sind ganzjährig geschont
Gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes ist die Bejagung von Muffelwild dort das gesamte Jahr hindurch, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, zulässig.
Muffelwild darf im Nationalpark Sächsische Schweiz nur außerhalb der Brunftzeit von Oktober bis November bejagt werden