Nutrias kommen in Ihrem Jagdbezirk vor. Welche Regelung gilt für die Ausübung der Fangjagd auf diese Tiere?
Die Fangjagd auf Nutrias ist grundsätzlich nicht gestattet und daher verboten.
Die Fangjagd ist erlaubt, jedoch nur in den Abendstunden und mit behördlicher Genehmigung im Einzelfall.
Die Fangjagd ist erlaubt, jedoch ausschließlich unter Verwendung von Fanggeräten, die das Wild unversehrt fangen.
Die Fangjagd ist zulässig, allerdings darf dabei ausschließlich der Schwanenhals eingesetzt werden, um Leiden und Schmerzen zu vermeiden.