Welchem Zweck dient die Vorschrift, Stilllegungsflächen mindestens einmal pro Vegetationszeit zu mähen oder zu mulchen?
Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die Flächen nicht verwildern oder von Unkraut überwuchert werden.
Die Maßnahme dient dazu, Beutegreifern die Jagdmöglichkeit auf Niederwild in diesen Bereichen zu erschweren.
Dadurch sollen landwirtschaftlichen Schädlingen wie Schmetterlingen, Milben und Käfern ihre Lebensgrundlage entzogen werden.
Es soll verhindert werden, dass Schalenwild diese Flächen dauerhaft als Einstand nutzt und dort ansässig wird.