Welche gesetzliche Vorgabe gilt speziell für die Durchführung einer Drückjagd?
Der Einsatz einer ausreichenden Anzahl brauchbarer Jagdhunde ist gesetzlich vorgeschrieben.
Es muss eine ausreichende Anzahl an Treibern und Schützen zur Teilnahme eingeladen werden.
Das Wild muss vor Jagdbeginn in seinen Einständen aufgespürt und bestätigt sein.
Die Jagdstrecke muss unmittelbar nach Jagdende öffentlich ausgelegt und gemeldet werden.