Ein Landwirt betreibt ein Damwildgatter und bittet einen befreundeten Jäger, mit dessen Repetierbüchse Kal. 7 x 64 zwei Damtiere in dem Gehege zu töten. Unter welcher Voraussetzung ist dies zulässig?
Es ist zulässig, sofern das Gehege innerhalb des eigenen Jagdbezirks des Jägers liegt.
Es ist zulässig, sofern eine waffenrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig.
Es ist zulässig, sofern der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt und der Landwirt schriftlich einwilligt.